Nutzungsvereinbarung


zwischen

grievy GmbH (nachfolgend als „Anbieter“, „grievy“, „grievy-App“ bezeichnet)
Weyertal 109
50931 Köln

und

dem App-Nutzer (nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet)
– Anbieter und Nutzer einzeln oder gemeinsam im Folgenden auch „Partei“ oder „Parteien“


Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien den nachfolgenden Vertrag („Vertrag“):


§ 1 Gegenstand des Vertrags

Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitweise Überlassung der Möglichkeit zur Nutzung der grievy-App und der zeitweisen Überlassung der Möglichkeit zur Nutzung des kostenpflichtigen App-Bestandteile gegen Entgelt. grievy ist eine App zur individuellen Trauerbewältigung und -begleitung. Zentraler Bestandteil des Prozesses der angebotenen Trauerbegleitung sind die Möglichkeit zur Ausführung von Übungen, Führung eines Trauertagebuchs und eine „SOS-Funktion“. grievy stellt die jeweiligen Softwareprodukte über die grievy-App zur Verfügung. Voraussetzung für die Installation ist die Internetfähigkeit des Endgeräts. Die Software ist auf Android- und iOS-Basis in den jeweiligen Stores als App erhältlich.

§ 2 Bereitstellung von Software durch den Anbieter

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer das Recht zur Nutzung der App und mit ihr verbundenen zusätzlichen Angebote, die sich in § 1 befinden für die Dauer dieses Vertrages zum Abruf über die grievy-App zur Verfügung. Eine auf die konkreten Bedürfnisse des Nutzers zugeschnittene Anpassung oder Erweiterung des Softwareprodukts ist nicht geschuldet und nicht Gegenstand des Nutzungsvertrages.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich im Bereitstellungszeitraum dem Nutzer Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der App erforderlich sind, bereitzustellen und diesen darüber zu informieren. Installiert der Nutzer diese nicht, so haftet grievy nur dann für einen Mangel, wenn die Voraussetzungen des § 327 f Abs. 2 BGB erfüllt sind.

(3) Die vorgenannte Updateverpflichtung erstreckt sich nicht auf Updates, mit denen wesentlich neue Funktionen zur Verfügung gestellt werden.

(4) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten (E-Mail Adresse und Passwort) sicher zu verwahren und geheim zu halten; der Nutzer hat einer unberechtigten Nutzung durch Dritte auf geeignete Weise vorzubeugen.

§ 3 Nutzungsrecht

Der Anbieter räumt dem Nutzer ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht nur Nutzung der grievy-App ein.

§ 4 Pflichten des Nutzers

(1) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme des Softwareprodukts setzt voraus, dass die vom Nutzer eingesetzte Hard- und Software den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der App entsprechen. Er hat diese technischen Mindestanforderungen sicherzustellen.

(2) Der Nutzer ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der seitens grievy angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich über die grievy-App zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Bankverbindung des Nutzers, auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten.

(4) Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist grievy berechtigt, dem Nutzer den ihm dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. grievy ist weiterhin berechtigt, den Nutzer für die Nutzung der App zu sperren.

§ 5 Vergütung

(1) Die Basisversion der App mit Zugang zum Trauertagebuch und den Einleitungskursen ist kostenfrei.

(2) Der Nutzer erhält Zugang zum gesamten Leistungsangebot von grievy durch Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements mit einer wählbaren Laufzeit von einem Monat, drei Monaten oder einem Jahr. Unter Umständen hat der Nutzer Zugriff auf einen kostenlosen, 7-tägigen Testzeitraum. Wenn der Testzeitraum mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Testzeitraumes gekündigt wird, entstehen keine Kosten beim Nutzer. Andernfalls wird der Testraum automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt. Das kostenpflichtige Abonnement wird bei ausbleibender Kündigung automatisch erneuert. Für jede angefangene Laufzeit ist vom Nutzer an den Anbieter ein Pauschalbetrag von 14,90 EUR (1-Monats-Modell), 28,90 EUR (3-Monats-Modell) oder 109,00 EUR (1-Jahres-Modell) inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu entrichten. Die Preise können je nach Standort des Nutzers in Höhe und Währung variieren. Die erste Zahlung wird bei Vertragsabschluss fällig und erfolgt über das mit dem Apple App Store oder dem Google Play Store verknüpfte Konto des Nutzers. Weitere Zahlungen werden jeweils am dritten Werktag nach Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraumes (1-Monats-Modell, 3-Monats-Modell, 1-Jahres-Modell) fällig.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die zu zahlende Vergütung bei anfallenden Mehrkosten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) entsprechend zu erhöhen.

(4) Über Änderungen der Vergütung informiert der Anbieter den Nutzer sechs Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform. Der Nutzer hat im Falle der Erhöhung der Vergütung das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter mit der Mitteilung über die Vergütungserhöhung hin.

§ 6 Haftung

(1) Die Parteien haften einander unbeschränkt:

(2) Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

(4) grievy übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit der App. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit besteht kein Ersatzanspruch.

(5) grievy übernimmt auch keine Garantie für eine vollständige Trauerbewältigung und übernimmt insbesondere keine Garantie für eine Heilung oder Vorbeugung von psychischen Krankheiten.

§ 7 Missbrauch, Sperrung

(1) Stellt der Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines App-Zugangs fest, ist er verpflichtet, seinen App- Zugang zu sperren oder durch grievy sperren zu lassen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Endgerätes bzw. der entsprechenden SIM-Karte. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den App-Zugang des Nutzers erfolgten, als von diesem veranlasst.

(2) Sollte der Nutzer die fällige Vergütung für den jeweiligen Monat nicht zahlen, wird der Zugang zur App gesperrt.

(3) Weitere Gründe zur Sperrung der App eines Nutzers können sich aus den übrigen Bestimmungen des vorliegenden Vertrages ergeben.

§ 8 Datenschutz

(1) Für Datenschutzhinweise verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, welche über die App und die Website aufrufbar ist.

(2) Insbesondere weisen wir auf die notwendige Nutzung von Mailchimp und Firebase Authentication bei registrierten Nutzern hin, um den Nutzer authentifizieren und über neue Inhalte der App informieren zu können.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der kostenlose Nutzungsvertrag läuft ab dem Zeitpunkt der Registrierung auf unbestimmte Zeit. Der kostenlose Nutzungsvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Zu diesem Zweck kann das Konto über unsere App unter dem Menüpunkt „Einstellungen“ gelöscht werden.

(2) (a) Laufzeit eines kostenpflichtigen Abonnements bei Verbrauchern mit ständigem Wohnsitz in Deutschland: Das kostenpflichtige Abonnement für den Abo-Zugang läuft mindestens für die ursprünglich gewählte Laufzeit und verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht spätestens 24 Stunden vor Ablauf dieser Zeit gekündigt wird. Sofern das ursprüngliche kostenpflichtige Abonnement nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt wird, kann das Verlängerungsabonnement jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann wie folgt vorgenommen werden: Ein über unsere iOS- oder Android-Apps abgeschlossenes kostenpflichtiges Abonnement kann in den iTunes- oder Google-Play-Einstellungen gekündigt werden. Wird das Verlängerungsabonnement vor Ablauf von jeweils drei oder 12 Monaten gekündigt, so erstattet in diesem Fall direkt der jeweilige Drittanbieter-App-Store Anbieter die Kosten für die nicht mehr genutzten Monate.

(b) Laufzeit eines kostenpflichtigen Abonnements bei Nicht-Verbrauchern oder ständigem Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Das kostenpflichtige Abonnement für den Abo-Zugang läuft mindestens für die ursprünglich gewählte Laufzeit und verlängert sich automatisch, wenn es nicht spätestens 24 Stunden vor Ablauf dieser Zeit gekündigt wird. Die Abonnementlaufzeit verlängert sich entsprechend dem bisher in Anspruch genommenen Abonnementmodell.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

(4) Bei einer Kündigung durch den Anbieter gilt als wichtiger Grund insbesondere, wenn der Nutzer die fällige Vergütung für einen Monat nicht entrichtet. Bei anderen Pflichtverletzungen ist die Kündigung nur nach vorheriger Abmahnung zulässig.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Regelungen des Vertrags ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser AGB dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses § 9 Abs. 3 bedürfen der Textform, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Zustimmung des Nutzers der Änderungen und Ergänzungen wird durch Pop-Up-Fenster eingeholt.

(4) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(5) Es existieren keine weiteren Geschäftsbedingungen zwischen grievy und dem Nutzer. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Vertretungsberechtigten von grievy der Geltung weiterer Bedingungen schriftlich zustimmen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsvereinbarung jederzeit zu ändern. Änderungen werden deutlich sichtbar in der App dokumentiert. Es wird empfohlen die Nutzungsvereinbarung regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Im Falle weitreichender Änderungen informiert grievy die Nutzer vor Inkrafttreten der Änderungen. Bei einer Änderung dieser Nutzungsvereinbarung wird grievy die Zustimmung des Nutzers dergestalt einholen, dass innerhalb der App ein Pop-Up-Fenster erscheint, das ihn zur Zustimmung der Änderung der Nutzungsvereinbarung auffordert.

(6) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

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